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| Zeitdaten | |
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12.1.1722: In einer feierlichen Sitzung im Feldkircher Rathaus nehmen die Vorarlberger Landstände die Pragmatische Sanktion an, durch welche Kaiser Karl VI. die habsburgischen Länder für unteilbar erklärt und für den Fall seines söhnelosen Todes die Nachfolge zu Gunsten seiner ältesten Tochter Maria Theresia ordnet. |
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10.6.1744: Graf Rudolf von Chotek vereinbart im Auftrag der Kaiserin Maria Theresia einen Vertrag über die Umwandlung der Pfandschaft Bludenz und Sonnenberg in ein erbliches Lehen, der am 11.9. bestätigt wird. Die Kaiserin erhält als Gegenleistung vom Freiherrn von Sternbach ein Darlehen von 26.000 Gulden. |
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30.5.1750: Kaiserin Maria Theresia erteilt den Vorarlberger Landständen das Privileg, wonach die Juden auf ewig aus Vorarlberg ausgewiesen werden und hier auch keinen Handel mehr treiben dürfen. |
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14.11.1750: Kaiserin Maria Theresia erlässt einschneidende Maßnahmen zur Reorganisation der Landesverwaltung. Unter anderem werden in Bregenz ein Ober- und ein Rentamt eingerichtet, dem die anderen mter untergeordnet sind. Außerdem soll die Rechnungslegung der Landstände künftig nicht mehr vor der Vollversammlung des Landtags, sondern vor dem Oberamt erfolgen. Die Landstände setzen sich vor allem gegen die Unterordnung der Stände, Gerichte und Gemeinden unter das Oberamt zur Wehr. Im September legen sie der Kaiserin ihre Kritikpunkte in einer Denkschrift vor und erreichen damit eine teilweise Zurücknahme der Neuerungen. |
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11.3.1765: Kaiser Franz I. belehnt seine Gattin Maria Theresia mit der Reichsgrafschaft Hohenems. Der einzigen Erbtochter des letzten Reichsgrafen von Hohenems, Maria Rebekka, bleiben allein die gräflichen Privatgüter (Palast, Wälder, Grundbesitz, grundherrliche Einkünfte und - nach langem Rechtsstreit - der Reichshof Lustenau). Zusammen mit der Grafschaft Hohenems fällt auch der Kellhof Wolfurt - 300 Jahre nach dem Hof Steig - an Österreich. |
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8.5.1767: Österreich nimmt den Reichshof Lustenau in seinen Besitz. Maria Theresia lässt durch ihre Beamten die Landeshuldigung entgegennehmen und eine Hoheitssäule mit dem österreichischen Wappen im Grindel errichten. Gräfin Maria Rebekka von Harrach-Hohenems beansprucht Lustenau allerdings als ihren rechtmäßigen Besitz. Sie beruft sich darauf, dass der Reichshof im Gegensatz zur Grafschaft Hohenems kein Lehen, sondern ein auch in weiblicher Linie vererbbares Allodialgut sei. In einem rund zwei Jahrzehnte dauernden Prozess vor dem Reichshofrat in Wien kann die Gräfin ihre Ansprüche durchsetzen und von Österreich schließlich die Rückgabe Lustenaus erzwingen. |
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13.3.1769: Kaiserin Maria Theresia stellt den Hohenemser Juden einen Schutzbrief aus. |
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24.10.1774: Auf Anordnung der Kaiserin Maria Theresia wird das Feldkircher Jesuitengymnasium geschlossen. |
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